JHV 2016

TOP 7 Satzungsänderungen

Über die letzten Jahre hat sich das Aufgabengebiet der Heimatvereine innerhalb der Ortschaften doch immer stärker ausgeweitet und auch die Stadt Freudenberg ist aus haushaltstechnischen Gründen auch immer intensiver auf die ortsansässigen Vereine, zwecks Unterstützung bei ortspflegerischen Maßnahmen, angewiesen. Unter anderem hat diese Situation uns als Vorstand veranlasst darüber nachzudenken, die ortspflegerischen Maßnahmen und Arbeiten in Dirlenbach an die beiden Schwestervereine „Aktives Dirlenbach e.V.“ und „Unser Dorfgemeinschaftshaus Dirlenbach e.V.“ zu übertragen.

Die Gespräche diesbezüglich sind sehr harmonisch unter uns drei Vereinen abgelaufen, mit dem positiven Ergebnis, diese Aufgaben-Abspaltung und Übertragung gemeinschaftlich zum 01.01.2017 vornehmen zu wollen. Diese Maßnahme hat natürlich dann auch mit einer Namensänderung und auch Satzungsänderung zu tun, die auf der Mitgliederversammlung auf der Tagesordnung ist und beschlossen werden soll.

Folgende Paragraphen und Absätze sollen in der Satzung geändert werden:
Auszug aus der neuen Satzung des Heimatverein Niederndorf e.V.

Zu § 1, Der Verein führt den Namen:
Heimatverein Niederndorf e.V. / vorher Heimat- und Verschönerungsverein Niederndorf-Dirlenbach e.V.

Zu § 2, Zweck und Gebiet des Vereins:
c) Dorfentwicklung betreiben,
d) Verschönerung des Ortsbildes vornehmen, / vorher war unter c) nur Verschönerung des Ortsbildes enthalten.

Diese Ziele sollen durch eigene Arbeit des Vereines, aber auch durch enge Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Heimatbund, den örtlichen Behörden, anderen Vereinen mit Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, erreicht werden. Der Arbeitsbereich des Vereins umfasst das Gebiet der Gemarkung Niederndorf. / vorher war hier Dirlenbach noch mit benannt.

Zu § 3 Mitgliedschaft:
Das Mitgliedsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Geschäftsjahresende aufgekündigt werden. / Vorher: Das Mitgliedsverhältnis kann vierteljährig zum Quartalsende aufgekündigt werden.

Zu § 13 Auflösung des Vereins:
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Stadt Freudenberg zu, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke innerhalb des Stadtteils Niederndorf zu verwenden hat. / vorher war hier Dirlenbach noch mit benannt.

Beschluss und in Kraft treten der neuen Satzung:
Die letzte Änderung der vorstehenden Satzung (sh. gelbe Unterlegungen) wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 22.04.2016 beschlossen und soll mit der Eintragung im Vereinsregister zum 01.01.2017 in Kraft treten.

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