Vermietung der Grillhütte

Private Feste und Feiern bis zu 150 Personen sind seit dem 15. Juli 2020 wieder erlaubt. Innnerhalb dieser Regularien kann die Vermietung der Grillhütte ab sofort wieder erfolgen.

Was ist mit den bestehenden Reservierungen?

Die Reservierungen bleiben vorerst zu den geplanten Terminen unverbindlich bestehen. Wer seine Feier durchführen möchte, kann das gern in dem erlaubten Rahmen tun. Wer sich jetzt schon für eine Absage entschieden hat, solle die Reservierung bei den Hüttenwarten storniern und damit dem Heimatverein die Möglichkeit geben, freie Termine anbieten zu können.

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