Hüttenordnung

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1.) Die Vermietung der Grillhütte und des Grillplatz erfolgt nur an unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die min. das 25. Lebensjahr vollendet haben und

- aus Niederndorf oder Dirlenbach stammen oder
- Mitglieder im Heimatverein Niederndorf e.V. sind oder
- Genossen der Waldgenossenschaft Niederndorf und der Jagdgenossenschaft Niederndorf und deren Jagdpächter sind.

Weiterhin mietberechtigt sind

- Vereine aus Niederndorf, Dirlenbach oder Oberfischbach oder
- Schulen und Kindergärten aus vorgenannten Ortschaften.

2.) Für die Anmietung ist der jeweilig aktuelle Mietvertrag mit den darin festgelegten Konditionen maßgeblich.

3.) Der Miettag beginnt um 13:00 Uhr und endet am Folgetag um 11:00 Uhr (22 Stunden).

4.) Die Übernahme und auch Rückgabe der angemieteten Hütte erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit den Hüttenwarten.

5.) Die Hütte einschließlich zugehörigem Inventar, die Außengrillstelle und der Außenplatz sind pfleglich zu behandeln. Mieter haften für entstandene Schäden, welche bei Rückgabe den Hüttenwarten anzuzeigen sind. Das Verbergen oder Verschweigen etwaiger Beschädigungen kann juristische Schritte nach sich ziehen.

6.) Die Hütte wird sauber und mit allen WC-Utensilien an den Mieter übergeben. Der Mieter hat die Hütte besenrein zum Mietende wieder zurückzugeben. Der Müll ist mitzunehmen. Eine Müllentsorgung durch den Vermieter ist im Mietpreis nicht enthalten.

7.) Die Lautstärke der Beschallung in der Hütte ist im Rahmen zu halten, sodass nicht unnötig störender Lärm nach außen dringt. Nach Möglichkeit sind Fenster und Türen geschlossen zu halten. Ab 24:00 Uhr ist außerhalb der Hütte Ruhe zu bewahren, d. h. keine Außenbeschallung usw.

8.) Zum Schutz der Anwohner ist die An- und Abfahrt zur bzw. von der Grillhüttenanlage möglichst langsam und geräuscharm vorzunehmen. Gleiches gilt natürlich auch zu Fuß, Grölen und anderweitige Geräusche sind zu unterlassen. Generell ist der Fahrbetrieb so gering wie möglich zu halten. Mehrfaches An- u. Abfahren ist zu vermeiden.

9.) Das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Schreckschusspistolen oder Ähnlichem ist grundsätzlich verboten!

10.) Außer den vom Heimatverein mit gemieteten Geräten können auch eigene Grillgeräte, Kühlgeräte, Bräter, Küchengeräte usw. im Grillhüttenbereich genutzt werden, sofern diese den gerätetechnischen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Eigene Elektroheizgeräte dürfen in der Hütte nicht betrieben werden. Der Heimatverein übernimmt für die vom Mieter mitgebrachten Geräte keine Haftung.

11.) Kerzen sind grundsätzlich nicht gestattet. Teelichter in gesicherten Gefäßen sind im Erdgeschoß erlaubt. Im Obergeschoß ist jegliches offenes Feuer verboten!! Beim Verlassen der Hütte sind alle Teelichter zu löschen.

12.) Aschenbecher sind nicht in die Mülleimer zu entleeren - Achtung, Feuergefahr -, dafür steht im Außenbereich ein Metalleimer bereit.

13.) Der offene Kamin ist nur unter Beaufsichtigung zu betreiben. Beide Befeuerungsstellen sind mit absoluter Vorsicht und unter Beobachtung zu betreiben! Für entsprechende Zuluft ist über die Fenster zu sorgen! Nach Beendigung der Veranstaltung bitte Feuer oder Glut in der jeweiligen Befeuerungsstelle ausglühen lassen. Aus diesem Grund im offenen Kamin frühzeitig kein Holz mehr nachlegen.

14.) Die Außenfeuerstelle mit Grillmöglichkeit ist ebenfalls nur unter Beaufsichtigung zu nutzen. Funkenflug ist zu vermeiden. Bei starkem Wind ist die Benutzung der Außenfeuerstelle wegen Brandgefahr untersagt. Vor Beendigung der Veranstaltung Feuer runter brennen lassen und ggf. vor dem Verlassen des Hüttenareals Glut mit Wasser ablöschen. Jegliches anderweitiges Feuer im Grillhüttenareal ist grundsätzlich untersagt!

15. Sogenannte Feuertonnen sind nur unter vorheriger Abstimmung mit den Hüttenwarten im Außenbereich erlaubt. Brennholz dafür ist selbst mitzubringen oder kostenpflichtig beim Heimatverein mit zu buchen. Das Verbrennen von anderweitigen Stoffen, wie z.B. Kunststoffen oder auch kunststoffbeschichteten Hölzern oder Spanplatten ist grundsätzlich verboten!

16.) Die Befeuerung der Brennstellen ist nur mit Brennholz oder Holzkohle/Holzpellets gestattet.

17.) Das Betreten der Grillhütte und des gesamten Hüttenareals, sowie dessen Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Gleiches gilt für die Wege von und zum Grillhüttenareal.

18.) Den Anordnungen des Vorsitzenden, der Hüttenwarte und des gesamten Vorstands hat der Mieter Folge zu leisten.

19.) Bei Nichteinhaltung der Hüttenordnung können die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands und die Hüttenwarte das Hausrecht ausüben. Das heißt auch, in besonders Fällen die Veranstaltung zu beenden und die Hütte zu schließen.

Wir wünschen allen Mietern und Gästen frohe und gemütliche Stunden in unserer Grillhütte im Uebachtal und hoffen, dass sie sich bei uns wohlfühlen. Wenn es Ihnen gefallen hat, sagen Sie es weiter, wenn nicht, dann sagen Sie es uns.

Niederndorf, den 02.01.2017
gez. Der Vorstand

Hüttenwart

Robin Giebeler

Hüttenwart der Grillhütte

Robin Giebeler
Uebachstrasse 69B
57258 Freudenberg
Mobil: 0151 18060721
E-Mail: robin.giebeler (at) outlook.de

Hüttenwart

Mike Hoffmann

Mike Hoffmann

Hüttenwart der Grillhütte

Mike Hoffmann
Lohweg 7
57258 Freudenberg
Mobil: 0171 3590665
E-Mail: mikepaul.hoffmann (at) web.de

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